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AGB

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeine Hinweise und Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot, Vertragsabschluss
4. Vertragsabschluss in Verkaufsprospekten
5. Vertragsabschluss im „Steine & Mehr Onlineshop“
6. Vertragsgegenstand, Lieferung
7. Preise, Versandkosten, Lieferung, Lieferzeit
8. Zahlungsmodalitäten, Zahlungsbedingungen
9. Gewährleistung
10. Schadenersatz
11. Eigentumsvorbehalt
12. Datenschutz

II. Schlussbestimmungen

13. Sonstiges
14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeine Hinweise und Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGBs“) gelten für alle nach dem 01. November 2014 mit der Firma Steine & Mehr zustande gekommenen Vertragsverhältnisse.

1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren, die durch die Firma Steine & Mehr aufgrund von Bestellungen im Fernabsatz („Steine & Mehr Onlineshop“, telefonisch, E-Mail, usw.) bzw. schriftlich auf anderer Weise erfolgen. Mit der Abgabe seiner Bestellung anerkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist an sie gebunden.

1.3. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle Lieferungen der Firma Steine & Mehr an Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Anwendung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht zu ihren gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeiten gehören.

1.4. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung einer vertretungsbefugten Person der Firma Steine & Mehr und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Unsere übrigen Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen zu bedingen.

1.5. Alle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen richten sich vorwiegend an Verbraucher. Für alle beidseitig unternehmensbezogenen Geschäfte gelten diese Geschäftsbedingungen ausgenommen der auf dem Konsumentenschutzgesetz beruhenden Sonderregelungen.

1.6. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn die Firma Steine & Mehr stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. (vgl. Punkt 1.3).

1.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften gänzlich oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.8. Die Firma Steine & Mehr ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall ist der sich anbahnende Vertragspartner hiervon in Kenntnis zu setzen und daraufhin zu weisen, dass ihm das Recht eingeräumt wird, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderung gegen diese zu widersprechen. Kommt es innerhalb der genannten Frist zu keinem Widerspruch, werden die geänderten Bedingungen Vertragsbestandteil. Anderenfalls verbleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen.

2. Vertragspartner

2.1. Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

Steine & Mehr GmbH
Hauptstr. 13, 3322 Viehdorf

USt.-IdentNr.: ATU76331907
Bevollmächtigter Geschäftsführer: Ludwig Resnitschek

Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr unter:
Telefonnummer: +43 (0)664 / 7380-5476
E-Mail: office@steineundmehr.at

3. Angebot, Vertragsabschluss

3.1. Sofern das Angebot des Kunden nicht angenommen werden kann, wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit der Ware verständigt. Bereits erbrachte Zahlungen des Kunden werden unverzüglich rückerstattet.

3.2. Unsere Angebote sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Dabei bleiben Irrtümer und Preisänderung dem Anbietenden vorbehalten.

4. Vertragsabschluss in Verkaufsprospekten

4.1. Sämtliche Angebote in Verkaufsprospekten (Katalog des Anbieters) sind eine unverbindliche Einladung an den Kunden, ein entsprechendes Kaufangebot zu stellen. Sobald der Kunde das Anbot abgibt und dieses beim Anbieter Steine & Mehr einlangt, wird das vom Kunden abgegebene Anbot intern geprüft.

Der Kaufvertrag mit der Firma Steine & Mehr kommt zustande, wenn das Angebot des Kunden angenommen, wird spätestens indem die bestellte Ware an den Kunden versendet wird.

5. Vertragsabschluss im Webshop der Firma Steine & Mehr

5.1. Sämtliche Angebote im Webshop der Firma Steine & Mehr (Katalog des Anbieters) sind eine unverbindliche Einladung an den Kunden, ein entsprechendes Kaufangebot zu stellen. Der Kunde hat dabei die Schritte unter dem Menüpunkt „Bestellvorgang“ (http://shop.steineundmehr.at/bestellung/) bzw. die in 5.1.1 bis 5.1.5 nochmals dargestellten Schritte zu befolgen. Der Kunde erhält eine Übersicht seiner Bestellung, den Hinweis auf die Rücktrittserklärung in Form einer Widerrufsbelehrung, sowie die AGBs. Diese hat er mit gebotener Sorgfalt aufmerksam durchzulesen. Nachdem der Kunde den AGBs sowie der Widerrufsbelehrung durch das Setzen eines Häkchens ausdrücklich zugestimmt hat, wird die Bestellung abgesendet und gilt der Firma Steine & Mehr als rechtsverbindliches Angebot zugegangen.

5.1.1. Der Kunde hat sich auf der Website http://shop.steineundmehr.at zu registrieren (falls der Kunde noch nicht registriert ist), um eine Bestellung im Webshop der Firma Steine & Mehr abgeben zu können.

5.1.2. Der Kunde wählt mit dem Button „in den Warenkorb“ das gewünschte Produkt aus, auf welches sich sein Anbot richtet.

5.1.3. Im nächsten Schritt müssen die Versandart gewählt und die Rechnungs- sowie Versandadresse geprüft werden.

5.1.4. Der Kunde hat alle weiteren Schritte zu befolgen, insbesondere hat er die Widerrufsbelehrung sowie die allgemeinen Geschäftsbedingen mit gebotener Sorgfalt durchzulesen und diesen zuzustimmen, indem er in der Checkbox ein Häkchen setzt.

5.1.5. Im letzten Schritt kann der Kunde die Bestellbestätigung via PDF unter dem angeführten Link herunterladen. Im Anschluss an die Abgabe der Bestellung erhält der Kunde eine E-Mail, die sein Angebot bestätigt. Er hat die Bestellbestätigung durchzusehen und bei Unklarheiten diese der Steine & Mehr unverzüglich anzuzeigen.

6. Vertragsgegenstand und Lieferung

6.1. Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung/Auftragsbestätigung genannten Waren zu den im Katalog bzw. im Webshop der Firma Steine & Mehr genannten Endpreisen. Etwaige Fehler sowie Irrtümer, insbesondere die Warenverfügbarkeit betreffend, sind vorbehalten.

6.2. Die Beschaffenheit der georderten Waren ergibt sich stets aus den Produktbeschreibungen aus dem Katalog und den Beschreibungen im Webshop der Firma Steine & Mehr . Sämtliche in den Verkaufsprospekten sowie im Webshop der Firma Steine & Mehr befindlichen Angaben, Abbildungen und Produktbeschreibungen, geben die Produkte nur ungenau wieder. Bilder dienen dabei lediglich als Anschauungsmaterial. Die sich aus den Abbildungen oder Verkaufsbeschreibungen ergebenden abweichenden Eigenschaften, stellen keine Mängel hinsichtlich der vom Anbieter gelieferten Waren dar.

6.3. Sollte das im Rahmen des Kaufvertrags bestellte Produkt vorübergehend nicht verfügbar sein, setzt die Steine & Mehr den Kunden davon unverzüglich in Kenntnis. Sollte die Verzögerung länger als zwei Wochen andauern, wird dem Kunden ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von der Annahme ab. Der Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

7. Preise, Versandkosten, Lieferung, Lieferzeit

7.1. Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren als vereinbart, der sich aus den aktuellen Verkaufsprospekten oder Preislisten der Firma Steine & Mehr bzw. aus dem Webshop der Firma Steine & Mehr ergibt. Diese Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer, jedoch exklusiv allfälliger Versand- oder Versicherungskosten. Preisänderungen vor Bestellung sowie Eingabe- und elektronische Übermittlungsfehler sind vorbehalten.

7.2. Für unsere Lieferungen verrechnen wir zusätzlich eine Verpackungs- und Versandpauschale auch „Lieferkosten“ genannt, deren konkrete Höhe sich einerseits aus dem Gesamtgewicht der bestellten Ware, der Versandart sowie der Versandzone ergibt. Eine Aufstellung der Lieferkosten findet sich auf der in Punkt 7.2.1. abgedruckten Tabelle. Die mit Bestellung anfallenden Kosten werden Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt.

7.2.1.

Österreich
0 bis 2 kg … € 4,60
2 bis 5 kg … € 5,30
5 bis 10 kg … € 6,50
10 bis 15 kg … € 7,70
15 bis 20 kg … € 9,00
20 bis 25 kg … € 10,20
25 bis 31,5 kg … € 11,60

Deutschland
0 bis 2 kg … € 10,90
2 bis 5 kg … € 12,10
5 bis 10 kg … € 16,00
10 bis 15 kg … € 17,10
15 bis 20 kg … € 19,80
20 bis 25 kg … € 21,60
25 bis 31,5 kg … € 24,60

7.3. Überschreitet die bestellte Ware das Gesamtgewicht von 31,5 kg, wird eine Spedition mit der Versendung beauftragt. Eine Aufteilung auf mehrere Einzelpakete bleibt vorbehalten. Deshalb werden die Versandkosten bei solchen Bestellungen individuell angeboten. Gegebenenfalls werden Sie per E-Mail über die tatsächlichen Versandkosten informiert. Betreffende Bestellungen sind daher erst nach der ausdrücklichen Kenntnisnahme des Kunden über die gesondert angebotenen Versandkosten als bindend zu betrachten.

7.4. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt ausschließlich innerhalb Österreichs und Deutschlands. Im Falle einer Lieferung nach Deutschland gilt ausschließlich die Zahlungsart der Vorauskasse als ausdrücklich bedungen.

7.5. Der Versand innerhalb Österreichs sowie Deutschlands wird per GLS durchgeführt. Etwaige Änderungen der Versandart bleiben der Firma Steine & Mehr vorbehalten. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden an die von ihm bei der Bestellung angegebene Lieferadresse. Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenständiges Geschäft und kann von der Firma Steine & Mehr gesondert in Rechnung gestellt werden.

7.6. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Kunde unmittelbar nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und der Firma Steine & Mehr schriftlich, spätestens jedoch binnen fünf Tagen, vorzubringen.

7.7. Angekündigte Liefertermine gelten, sofern kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Im Falle von höherer Gewalt („vis maior“) oder anderen unvorhergesehenen unabwendbaren Ereignissen, welche in der Sphäre der Firma Steine & Mehr oder deren Sublieferanten liegen, entbinden die Firma Steine & Mehr von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

7.8. Die Auswahl der Art der Versendung sowie des Transportmittels steht dem Auftragnehmer frei. Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt der Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.

8. Zahlungsmodalitäten, Zahlungsbedingungen

8.1. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung oder Vorauskasse. Im Falle einer Lieferung nach Deutschland ist die Zahlung auf Rechnung ausgeschlossen.

8.2. Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungslegung mittels des der Ware beiliegenden Zahlscheines, bzw. Vorauskasse abzugs- und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

8.3. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der Steine & Mehr entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug werden zusätzlich Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich die Firma Steine & Mehr vor.

8.4. Bei Verzug des Kunden mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist die Firma Steine & Mehr – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle sind die gelieferten Gegenstände vom Kunden unverzüglich auf seine Kosten an den Auftragnehmer zurückzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Abnutzung, Entschädigung für eigene Transportspesen und anderes mehr bleibt der Firma Steine & Mehr vorbehalten, wobei der Auftragnehmer bei Vertragsrücktritt durch ihn berechtigt ist, zwanzig Prozent des Preises als Mindestvertragsstrafe zu fordern beziehungsweise einzubehalten.

8.5. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind, oder durch den Auftragnehmer anerkannt wurden.

8.6. Das Zurückbehaltungsrecht seitens des Kunden kann nur dann ausgeübt werden, soweit die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren. Ebenso wenig ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, etwaiger Garantie-oder Gewährleistungsansprüche, oder Bemängelungen zurückzubehalten.

9. Sonderbestimmungen für Verbraucher – Rücktrittsrecht nach § 5e KSchG

9.1. Weist die gelieferte Ware Mängel auf, kommen die allgemeinen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts zum Tragen. Demnach hat der Kunde die mangelhafte Ware unverzüglich zurückzusenden und ist die Firma Steine & Mehr zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Nur wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist, für die Firma Steine & Mehr mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre, oder die Firma Steine & Mehr dem Austausch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen kann, ist der Kunde berechtigt Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrags) zu begehren. Bei geringfügigen Mängeln hat der Kunde kein Recht auf Wandlung.

9.2. Für beidseitig unternehmensbezogene Geschäfte gilt: Aus etwaigen Mängeln können Ansprüche nur abgeleitet werden, wenn die Reklamation innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung erfolgt. Bei begründeter Beanstandung ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Ersatzleistung (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden), Wandlung oder Kaufpreisminderung berechtigt; abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung besteht. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind außer für den Fall von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgeschlossen.

10. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden oder sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn aus mangelhafter, verspäteter oder unterbliebener Lieferung, mit Ausnahme von Personenschäden, bestehen nur dann, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Die Firma Steine & Mehr behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises vor.

11.2. Bis zur vollständigen Zahlung des Preises inklusive aller Nebengebühren, bleiben die gelieferten Gegenstände alleiniges und unbeschränktes Eigentum der Firma Steine & Mehr . Bis dahin sind die gelieferten Waren somit nur ein dem Kunden anvertrautes Gut, das weder veräußert, verpfändet, verschenkt noch verliehen werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, über diese Gegenstände ohne vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Firma Steine & Mehr zu verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, Verlusts und Verschlechterung.

12. Datenschutz

12.1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden können.

12.2. Es wird darauf hingewiesen, dass die Firma „Steine & Mehr“ im Rahmen des mit dem Vertragspartner begründeten Vertragsverhältnisses erlangte Daten, entsprechend den innerstaatlichen gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen als auch unter Einhaltung europarechtlicher Bestimmungen (mit Verweis auf die Richtlinie zum Zwecke des Schutzes personenbezogener Daten 95/46 EG), erhebt und speichert. Diese Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Richtlinie zugestandenen Ermessens.

12.3. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma „Steine & Mehr“ Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

1) II. Schlussbestimmungen

13. Sonstiges

13.1. Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle der Firma „Steine & Mehr“ daraus entstehenden Kosten. Der Kunde ist bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, Änderungen des Namens, der Anschrift beziehungsweise einen Wechsel des Wohnsitzes unverzüglich der Firma „Steine & Mehr“ schriftlich bekanntzugeben. Widrigenfalls gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden erfolgt, als den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genüge Getan.

13.2. Eine Übertragung der Rechte aus dem mit der Firma „Steine & Mehr“ abgeschlossenen Vertrag, an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

14. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
14.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Steine & Mehr . Auf die Rechtsbeziehungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

14.2. Soweit das Rechtsgeschäft nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegt, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Wien.

14.3. Ist der Kunde jedoch Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder ist dieser im Inland beschäftigt, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.